Schriftzug St. Margarethen an der Raab

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Osterfeuer 2023 - Keine Neuregelung

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Im Jänner diesen Jahres wurde eine Novelle der Brauchtumsfeuerverordnung in den Begutachtungsprozess gebracht. Dieser ist nun abgeschlossen. Im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen wurden rechtliche Fragen aufgeworfen, die eine tiefergehende Prüfung notwendig machen. Die bisher gültige Verordnung, die Osterfeuer, Sonnwendfeuer sowie Feuer im Rahmen regionaler Bräuche regelt, bleibt damit bis auf weiteres (und somit auch für Ostern 2023) aufrecht.

Wann darf ein Brauchtumsfeuer durchgeführt werden?

  • Osterfeuer am Karsamstag zwischen 15:00 und 3:00 Uhr
  • Sonnwendfeuer am 21. Juni (oder dem darauffolgenden Samstag, sollte dieser auf einen anderen Wochentag fallen