Schriftzug St. Margarethen an der Raab

Unsere Öffnungszeiten sind Mo-Fr: 8:00-12:00 Uhr und Do: 14:00-19:00 Uhr
Bürgermeister-Sprechstunde: Donnerstag 16.00 - 17.00 Uhr

Hundeabgabe

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Hundepfoten

Information Hundeabgabe:

Anmeldung:

Eine Person, die einen über 3 Monate alten Hund hält (Hundehalterin/Hundehalter), hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen 4 Wochen zu melden.

Die Meldung hat zu enthalten:

-              Name, Hauptwohnsitz und Geburtsdatum der Halterin/des Halters,

-              Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum des Hundes,

-              Kennzeichnungsnummer gem. § 24a Tierschutzgesetz (Microchipnummer)

-              Kopie Hundekundenachweis    

-              Kopie Nachweis der Haftpflichtversicherung

Das Anmeldeformular finden Sie hier!

Hundeabgabe: 

1. Hund € 60,00
2. und weiterer Hund € 60,00

 

Anträge für die Ermäßigung müssen bis 28.02. gestellt werden, damit die Ermäßigung noch im laufenden Jahr gewährt werden kann. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Nummer 03115/2263 gerne zur Verfügung.

 

Abmeldung:

Die Hundehalterin/der Hundehalter hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe einer allfälligen neuen Hundehalterin/eines allfälligen neuen Hundehalters innerhalb von 4 Wochen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter den Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt