Schriftzug St. Margarethen an der Raab

Unsere Öffnungszeiten sind Mo-Fr: 8:00-12:00 Uhr und Do: 14:00-19:00 Uhr
Bürgermeister-Sprechstunde: Donnerstag 16.00 - 17.00 Uhr

Information EU-Wahl 2024 (Wahlsprengel, Wahlkarten usw.)

Sie sind hier

Achtung: NEUE Wahlsprengeleinteilung und NEUE Wahlzeiten!

Sprengel Wahllokal Adresse Wahlzeit
1, Entschendorf/
St. Margarethen/Raab
Gemeindeamt St. Marg./R 8321 St. Marg./R. 163 7.00 -12.00
2, Goggitsch/Kroisbach Feuerwehrhaus Goggitsch 8321 Goggitsch 83 7.00 -12.00
3, Sulz/Takern I Feuerwehrhaus Sulz 8321 Sulz 134 7.00 -12.00
4, Takern II/Zöbing Feuerwehrhaus Takern II 8321 Takern II 83 7.00 -12.00

Wir weisen darauf hin, dass sich JEDE Person vor der Wahlbehörde ausweisen muss. Daher nehmen Sie bitte
unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Wahlberechtigt sind Personen, die
• am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und spätestens am Wahltag (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben;
• als Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bis zum Ende des Einsichtszeitraumes für die Auflegung der Wählerverzeichnisse am 25. April 2024 auf Antrag in die Europa-Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind (diese Personen müssen ebenfalls spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben) oder
• als Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich am Stichtag (26. März 2024), von der Hauptwohnsitz-Gemeinde – auf entsprechendem Antrag – in die Europa-Wählerevidenz eingetragen worden sind, und in ihrem Herkunftsmitgliedstaat aufgrund einer straf- oder zivilgerichtlichen Entscheidung ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben.

 

Wahlkarten:
Sollten Sie am Tag der Wahl verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit eine Wahlkarte zu beantragen.

Wahlkarten können wie folgt beantragt werden:

Schriftlich (bis Mittwoch, den 05. Juni 2024):
• Mittels Anforderungskarte (Amtliche Wahlinformation, welche Ihnen per Post zugestellt wurde)
• Online über die App „digitales Amt“ oder über den Link www.meinewahlkarte.at
Persönlich im Gemeindeamt (bis Freitag, den 07. Juni 2024, 12.00 Uhr!):
• Wichtig: Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin/den Wähler selbst zu erfolgen!
• Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit